Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist der Rechtszweig, der die Grenzen der Geschäfte und Handlungen der Verwaltung festlegt und die Verantwortlichkeiten und Sanktionen gegenüber Einzelpersonen regelt, wenn die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen überschreitet oder in einer Weise handelt, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Unsere Tätigkeiten als Y&S Anwaltskanzlei umfassen u.a. : Einwendungen gegen einseitige Maßnahmen der Verwaltung und behördliche Sanktionsentscheidungen, Einwendungen gegen das Flächennutzungs- und Siedlungsverfahren der Gemeinden und die Nachverfolgung des Rechtsverfahrens, Ausschöpfung der verwaltungsbehördlichen Rechtsbehelfe und Vertretung bei Schlichtungsverfahren, Fälle im Zusammenhang mit der Verantwortung der Verwaltung, alle Angelegenheiten im Rahmen des Verwaltungsrechts, einschließlich Angelegenheiten wie Verwaltungsentschädigungsfälle.