Vollstreckungs und Insolvenzrecht

Vollstreckungs und Insolvenzrecht

Das Vollstreckungsrecht ist der Rechtszweig, der die Eintreibung von Forderungen von Privatpersonen, Banken und Unternehmen aus Schecks, Schuldscheinen, Policen, Darlehen und ähnlichen Gründen durch das Gesetz sicherstellt.

Unsere Tätigkeiten als Y&S Anwaltskanzlei umfassen u.a. Zwangsvollstreckungsverfahren zur Einziehung von Forderungen aufgrund von Schecks und Wechseln, Durchführung von Zwangsvollstreckungsverfahren zum Einzug von Kontokorrent- und Rechnungsforderungen, Konkursverfahren, Rechtliche Unterstützung bei der Erstellung einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, Klagen von natürlichen und juristischen Personen aus dem Vollstreckungs- und Konkursrecht, Beratung in allen Fragen des Vollstreckungs- und Konkursrechts.

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