Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich mit der Frage befasst, wie die Erbschaft zwischen gesetzlichen Erben und anderen Erben aufgeteilt wird , wie und in welcher Reihenfolge ihre Schulden beglichen werden. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und Vorsorge für den Todesfall treffen.
Unsere Tätigkeiten als Y&S Anwaltskanzlei in diesem Rechtsbereich umfassen u.a. Testamentserrichtung, Erbvertrag und Erbverzichtsvertrag, Verweigerung der Erbschaft, Fälle von Erbschaftsentzug, Klagen wegen Erbschaft, Beratung in Vergütungs- und ähnlichen Erbschaftsklagen.