Geistiges und gewerbliches Eigentumsrecht
Gemäß dem Gesetz über geistiges und gewerbliches Eigentum ist geistiges Eigentum ein geistiges Produkt, das einer Person oder Organisation gehört. Die betreffende Person oder Organisation kann sich anschließend entscheiden, sie frei zu teilen oder ihre Verwendung auf bestimmte Weise zu kontrollieren.
Für die gewerblichen Rechte wie Marken, Patente, Design ist im Geltungsbereich des Gesetzes ist ein besonderes Schutzregime vorgesehen.
Als Y&S Anwaltskanzlei bieten wir unseren Mandanten Vertretung und Beratung in den folgenden Schwerpunktsbereichen an: Informationen zu Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Lizenz- und Urheberrechtsfragen, einschließlich der Auswahl, Verwendung und Schutz von Marken, Recherchen vor der Registrierung zu diesen Rechten, Durchführung und Nachverfolgung des Registrierungsantragsverfahrens, Nutzungsübertragung, Beschränkung, Mediation, Schiedsverfahren, Vollstreckung und Gerichtsverfahren zur Verlängerung und Verhinderung von Rechtsverlusten.